Profil

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Das gesamte Spektrum im individuellen und kollektiven Arbeitrechts gehört zu unserer steten Praxis als Arbeitsrechtsanwälte.

Die Kanzlei befasst sich schwerpunktmäßig mit individualrechtlichen Problemen wie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen), Abmahnungen, Zahlungsansprüchen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Versetzungen, Überstunden, Schwerbehinderung, Mutterschutz, Berufsausbildung oder Zeugnissen sowie auf dem Gebiet der Betriebsverfassung in kollektivrechtlichen Bereichen mit der Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte, bei Interessenausgleichsverhandlungen, dem Abschluss von Sozialplänen, der Insolvenzberatung, Umstrukturierungen sowie der Durchführung von Einigungsstellen. Klassische Felder sind zudem die Betriebsratswahlen, Betriebsräteschulung, —freistellung oder —ausstattung, Probleme bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzungen, der Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, Überstunden, Urlaub, den Urlaubsgrundsätzen, Überwachung, Sozialeinrichtungen, Unfallverhütung, Lohngrundsätze, Tantiemen, Prämien, Pausen, technische Überwachungseinrichtungen, Schwangerschaft, Jugend- und Auszubildendenvertreter etc.

Das gesamte Spektrum im individuellen und kollektiven Arbeitrechts gehört zu unserer steten Praxis als Arbeitsrechtsanwälte.

Wir verstehen uns im Arbeitsrecht als konsequente Interessenvertreter der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertreter, den Betriebsräten und Gewerkschaften; eine Vertretung von Arbeitgebern erfolgt daher nicht.

Auf der Ebene des Allgemeinen Zivilrechts sichern wir die rechtliche Position unserer Mandanten und setzen deren Rechte durch. Wir verstehen uns dabei als dauerhafter rechtlicher Begleiter und optimieren beispielsweise bestehende Verträge, führen Vertragsverhandlungen, erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen und umfassende Vertragswerke. In allen Angelegenheiten des „Vertragsrechts“ wie Werkverträgen oder Kaufverträgen setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten rasch und kompetent durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Ein besonderes Anliegen ist uns auch, Forderungen unserer Mandanten gegenüber Dritten, wie etwa säumigen Schuldnern, einzuziehen. Durch unsere umfassende und umfangreiche Beratung bereits bei aufkeimenden Rechtsstreitigkeiten entlasten wir unsere Mandantschaft bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Vor Zivilgerichten setzen wir die Rechte unserer Mandanten konsequent durch, und dies bundesweit. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts erlaubt uns auch hier eine fundierte und straffe Unterstützung unserer Mandanten.